Sep 19 2008
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“ Die SPD beruft sich bei ihrem Strafantrag auf den Paragraf 201 des Strafgesetzbuches. Dieser verbietet das unerlaubte Mitschneiden von Gesprächen und deren Verbreitung. Sollte die SPD Recht bekommen, könnte das Folgen für viele Radiomacher haben, befürchtet ffn-Programmdirektorin Ina Tenz. “Nur weil Frau Ypsilanti anscheinend keinen Spaß versteht, müssen ja nicht in ganz Deutschland die Spaßtelefone abgeschafft werden.